Allgemeine Geschäftsbedingungen für FlaveCars e.U. – Mobile Autoreinigung
I. Haftungsausschlüsse
1. FlaveCars e.U. übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände und Wertsachen.
2. Es besteht keine Haftung für Beschädigungen an Dachboxen, Dachträgern und anderen Dachaufbauten jeglicher Art.
3. Für Schäden oder Verlust von nicht serienmäßig im Fahrzeug verbauten Navigationsgeräten, Halterungen, Kabeln, Handyhalterungen und sonstigen nicht serienmäßigen Installationen wird keine Haftung übernommen.
4. FlaveCars e.U. übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt verlinkter Webseiten. Diese verbleibt beim jeweiligen Betreiber.
II. Schutzrechte
1. Das Design, Bilder und Texte auf der Webseite und in allen Werbematerialien von FlaveCars e.U. sind Eigentum der Firma NanoClean Autoreinigung OG und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder kopiert, heruntergeladen noch teilweise veröffentlicht werden.
III. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt Barzahlung als Standard.
2. FlaveCars e.U. behält sich das Recht vor, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrags zurückzubehalten.
IV. Geschäftsbedingungen im Detail
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FlaveCars e.U. und dem Kunden sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse. Sie umfassen insbesondere die angebotenen Serviceleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche.
1.2. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn FlaveCars e.U. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
1.4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Ein Vertrag zwischen FlaveCars e.U. und dem Kunden kommt durch eine Terminvereinbarung für die gewünschten Serviceleistungen zustande.
2.2. Eilaufträge sind vom Kunden bei der Auftragserteilung als solche zu kennzeichnen. FlaveCars e.U. behält sich das Recht vor, Eilaufträge anzunehmen oder abzulehnen.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Terminvereinbarungen sind für beide Vertragsparteien bindend.
3.2. Wird ein Termin vom Kunden nicht eingehalten, kann FlaveCars e.U. eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 50,00 EUR, geltend machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§4 Reklamationen
4.1. Die Leistungen von FlaveCars e.U. werden bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Kunden überprüft. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
4.2. FlaveCars e.U. hat das Recht auf Nacherfüllung, wenn die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§5 Schadensersatz
5.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen FlaveCars e.U. sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verursacht durch eine fahrlässige Pflichtverletzung von FlaveCars e.U. oder deren Erfüllungsgehilfen.
• Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von FlaveCars e.U. oder deren Erfüllungsgehilfen.
5.2. Für Lackschäden, die durch vorbestehende Schäden wie Steinschläge oder Kratzer verursacht werden, übernimmt FlaveCars e.U. keine Haftung.
5.3. Bei der Reinigung von stark verschmutzten Innenräumen, bei der aggressive Reinigungsmittel erforderlich sind, wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten informiert. Farbverblassungen oder Abweichungen sind in diesen Fällen keine Haftungsgrundlage.
5.4. Eine Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung bestanden und durch die Arbeiten nicht verursacht wurden, wird ausgeschlossen.
§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustands
Vor Beginn der Arbeiten muss der Fahrzeugzustand schriftlich festgehalten und vom Kunden unterschrieben werden. Vorhandene Schäden sollten, wenn möglich, auch fotografisch dokumentiert werden.
§7 Preise / Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise richten sich nach dem Zustand und dem Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Angegebene Preise auf der Webseite und in anderen Informationsquellen dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
7.2. Bei extremen Verschmutzungen können zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden vorab mitgeteilt werden.
§8 Fahrzeugüberführung
8.1. FlaveCars e.U. bietet eine Fahrzeugüberführung an, deren Preis nach Entfernung bemessen und schriftlich festgehalten wird.
8.2. Das Fahrzeug ist während der Überführung durch die Betriebshaftpflicht von FlaveCars e.U. versichert.
§9 Gerichtsstand und Rechtswahl
9.1. Erfüllungsort ist Wien.
9.2. Gerichtsstand für Kaufleute ist das Landesgericht Graz.
9.3. Es gilt österreichisches Recht.
Letzte Aktualisierung: 24.10.2024